Pruefungen

Regalinspektion nach DIN EN 15635

Jährliche Inspektionspflicht für Lagereinrichtungen

Lagereinrichtungen und Regale müssen laut DGUV Regel 108-007 (BGR 234) nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik betrieben und geprüft werden. §10 der BetrSichV verlangt regelmäßige Kontrollen der Lagereinrichtungen durch befähigte Personen. Die europäische Norm DIN EN 15635 legt den Umfang und Ablauf der Inspektion von Lagereinrichtungen und Regalen fest.

Verantwortung für den Arbeitsschutz

Laut BetrSichV ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, sämtliche Lagereinrichtungen - u. a. statische Regale - systematisch und regelmäßig zu inspizieren. Die Regalinspektion nach DIN EN 15635 muss mindestens alle 12 Monate von einer fachkundigen Person durchgeführt werden.

Folgende Regelungen der Norm DIN EN 15635 sind einzuhalten

* bei Beobachtung eines Schadens sofortige Meldung an den Sicherheitsbeauftragten
* regelmäßige Inspektionen
* Anfertigung eines schriftlichen Berichtes mit Aufbewahrungspflicht
* mindestens alle 12 Monate eine Regalinspektion nach DIN EN 15635 durch eine fachkundige Person
* Ursachenermittlung bei wiederholtem Auftreten von Schäden
* Einführung eines Schadensprotokolls




Regalinspekteur

Die jährliche Inspektion von Lagereinrichtungen / Regalen muss von einer fachkundigen Person - einem Regalinspekteur - durchgeführt werden. Fachkundig bedeutet, dass der Regalinspekteur die Gesetze, Verordnungen, die Regeln der Berufsgenossenschaften und die europäischen Normen, die speziell für Regale gelten, kennt. Darüber sind Kenntnisse und Erfahrung über die konkrete Lagereinrichtung bzw. das Regal erforderlich.

Sie können sich jederzeit vertrauensvoll an UNS wenden. Wir erstellen Ihnen gerne ein
unverbindliches Angebot
zur jährlichen Prüfung von Regalanlagen.



 

Prüfung von Absturzsicherungen

Warum Prüfung von Absturzsicherungen?

Die Prüfung von Absturzsicherungen ist seit vielen Jahren eine verbindliche Vorschrift für alle Nutzer.
Sie besteht aus mehreren Komponenten und dient der Sicherung von Personen.

Die Arbeiten z.B. auf Dächern zählen zu den gefährlichsten Tätigkeiten, nicht nur auf Baustellen, sondern auch in der Wartung und Instandsetzung. Die Berufsgenossenschaften (BG Bau) und auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)  entwickeln seit Jahren die Leitlinien und Vorschriften zur Unfallverhütung an/auf Dächern.

Allein aus diesen Vorschriften ergibt sich die Pflicht zur Prüfung von Absturzsicherungen

Wo kommen Absturzsicherungen an Dächern zum Einsatz ?

Es gibt eine Vielzahl von Systemen zur
Sicherung gegen Abstürze,

hier die wichtigsten :

§  persönliche Schutzausrüstung ( Auffanggurt)

§  Bandfalldämpfer

§  Seile

§  Seilsicherungssysteme

§  Leitersicherungen

§ 

 

Wann muss geprüft werden und in welchen Abständen?

Grundsätzlich müssen die persönlichen Schutzausrüstungen mindestens einmal im Jahr geprüft werden.  Dazu zählen die Auffanggurte und die Verbindungsmittel, wie Seile, Falldämpfer und Karabiner.

Was nützt aber ein sicherer Auffanggurt, wenn der Punkt an dem man sich befestigen soll nicht sicher ist.  Auch für diese Anschlagpunkte gilt –> einmal in Jahr prüfen!

Wer darf Absturzsicherungen prüfen?

Sie können sich jederzeit vertrauensvoll an UNS wenden. Wir erstellen Ihnen gerne ein
unverbindliches Angebot
zur jährlichen Prüfung von Absturzsicherungen.

 

Ihr Ansprechpartner: Matthias Benning

matthias.benning@altrogge-meyer.de




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