Allgemeine Garantiebestimmungen

 
§ 10 Gewährleistung
(1) Dem Kunden steht ein gesetzliches Gewährleistungsrecht zu, welches nach den §§ 8, 9 dieser AGB modifiziert wird.
(2) Bestellte Waren können im Rahmen des Zumutbaren geringfügig von den im Internet abgebildeten Waren abweichen. Es wird auf § 2 Abs. 1 dieser AGB verwiesen.
(3) Verbraucher haben die Wahl, ob sie Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Der Verkäufer ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Bei Unternehmen leistet der Verkäufer für Mängel der Ware zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Bei nur unerheblichen Mängeln steht dem Kunden – unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen – kein Rücktrittsrecht zu. Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung kann der Kunde den Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Rahmen des § 284 BGB verlangen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Ware gemacht hat und billigerweise machen durfte. Wählt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung, so gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß § 9 Abs. 1 dieser AGB.
(5) Unternehmer müssen dem Verkäufer offensichtliche Mängel der gelieferten Ware innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung bzw. Mitteilung. Für Kaufleute gilt § 377 HGB.
(6) Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Verkäufers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisung oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsmäßige Beschaffenheit der Ware dar.
(7) Die Gewährleistungsfrist für Verbraucher beträgt 2 Jahre ab Lieferung der Ware. Abweichend davon beträgt die Gewährleistungsfrist für Unternehmer 1 Jahr ab Lieferung. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ebenfalls 1 Jahr ab Lieferung der Ware. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht, wenn dem Verkäufer grobes Verschulden vorwerfbar ist, ferner nicht im Falle von dem Verkäufer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens des Kunden, im Falle einer Garantie sowie im Fall des Lieferregresses gemäß der §§ 478, 479 BGB. Die Haftung des Verkäufers nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
(8) Es gilt die regelmäßige Gewährleistungsfrist, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
(9) Der Verkäufer gibt gegenüber dem Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.